Sie füllen zunächst einen Antrag auf Mitgliedschaft aus und reichen uns diesen mit einer Kopie Ihrer Schufa-Auskunft und gegebenenfalls einer Kopie Ihres Wohnberechtigungsscheines ein.
Sie werden Mitglied, indem Sie einen Geschäftsanteil in Höhe von € 333,00 übernehmen und ein Eintrittsgeld in Höhe von € 100,00 zahlen. Damit beteiligen Sie sich an der Genossenschaft. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt in Verbindung mit einer persönlichen Vorstellung.
Als Mitglied können Sie sich als Mietinteressent registrieren lassen und werden dann bei passenden Wohnungsangeboten angeschrieben. Hierbei wird auch die Reihenfolge der eingegangenen Wohnungsgesuche berücksichtigt.
Wenn es zum Abschluss eines Dauernutzungsvertrages (Mietvertrages) kommt, erhöht sich laut Satzung die Anzahl der zu erwerbenden Anteile im Verhältnis zur Wohnungsgröße. So benötigen Sie zum Beispiel für die Überlassung einer 65 qm große Wohnung insgesamt 6 Geschäftsanteile à € 333,00.
Sollten Sie Ihre Wohnung einmal kündigen, erfolgt dies mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. In einem solchen Fall können Sie auch Ihre Mitgliedschaft kündigen. Hierbei beträgt die Kündigungsfrist ein Jahr zum Ende des Geschäftsjahres.